Krankenbesuch Besuche von Kranken und Betagten

 

Für den Besuch von Kranken und Betagten sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Die heutigen Datenschutzbestimmungen erlauben es nicht mehr, dass die Pfarrämter automatisch über Patienten aus den Pfarreien von den Spitälern informiert werden. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns allfällige Besuchswünsche mitteilen.

Nehmen Sie deshalb Kontakt auf mit uns, telefonisch oder via E-Mail, und teilen Sie uns den Namen und die Klinik bzw. das Spital oder die Wohnadresse mit.Für Ihre Mithilfe im Dienste unserer Kranken sind wir Ihnen  dankbar.
Todesfall – was ist zu tun ?

 

Trotz grosser persönlicher Betroffenheit muss bei einem Todesfall viel Organisatorisches erledigt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Ein Todesfall muss der Gemeindekanzlei gemeldet werden.

Gemeindeverwaltung Eiken, Tel. 062 865 35 00

Gemeindeverwaltung Münchwilen, Tel. 062 866 60 30

Gemeindeverwaltung Sisseln, Tel. 062 866 11 50

Gemeindeverwaltung Stein, Tel. 062 866 40 00

Bestattungsinstitut Biaggi, Gipf-Oberfrick Tel. 062 865 70 70

Nehmen Sie bitte auch sobald als möglich Kontakt mit dem Pfarramt oder Seelsorger auf.

Meistens finden die Trauergottesdienste um 14.00 Uhr statt. Auf den Trauergottesdienst folgt die Bestattung auf dem Friedhof.

Ungefähr einen Monat nach der Beerdigung kann ein sogenannter „Dreissigster“ gehalten werden. Unter einem „Dreissigsten“ versteht man einen Gedenkgottesdienst für den Verstorbenen.

Über Jahresgedächtnisse oder Jahrzeitstiftungen erteilen Ihnen die Pfarreisekretariate Auskunft