Kircheneintritt

Ein Kircheneintritt oder ein Übertritt in die römisch-katholische Kirche ist grundsätzlich möglich.

Falls Sie einen Eintritt oder einen Übertritt beabsichtigen, vereinbaren Sie als erstes ein Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger. Danach verfassen Sie ein Gesuch um Aufnahme und senden es an die katholische Kirchenpflege.

Kirchenaustritt

Falls Sie den Kirchenaustritt beabsichtigen, verfassen Sie eine Austrittserklärung und senden diese eingeschrieben an die katholische Kirchenpflege. Wir bitten Sie, in Ihrem Austrittschreiben anzugeben, in welchem Jahr und in welcher Pfarrei Sie getauft wurden. Ihr Austritt wird der Taufpfarrei gemeldet und in den Taufbüchern dieser Pfarrei entsprechend festgehalten.

Natürlich sind wir sehr daran interessiert, die Gründe für einen Kirchenaustritt zu erfahren. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen, was Sie zum Austritt bewogen hat.

Wer aus der Kirche austritt, hat keinen Anspruch mehr auf die Sakramente, kann weder Tauf- noch Firmpate sein und verzichtet auf ein kirchliches Begräbnis.